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Durch den rasanten wirtschaftlichen Aufschwung der 50er und 60er Jahre herrscht in Deutschland nahezu Vollbeschäftigung und schon bald fehlen tausende Arbeitskräfte. Um das „Wirtschaftswunder“ weiter voranzutreiben, werden zunächst Arbeiter aus der Landwirtschaft in die Industrie bestellt. Da der Arbeitskräftemangel dadurch bei weitem nicht beseitigt werden kann, vereinbart die Bundesregierung sogenannte Anwerbeabkommen mit Italien, der Türkei und anderen Staaten.
Die angeworbenen Gastarbeiter reisen in teilweise eigens für sie gecharterten Flugzeugen und Sonderzügen nach Deutschland, wo sie von ihren Arbeitgebern bereits erwartet werden. Die Bezeichnung „Gastarbeiter“, steht dabei für die Idee eines zeitlich befristeten Aufenthaltes in Deutschland. So kommen allein im Zeitraum 1961-1971 fast eine Million Türken zum Arbeiten nach Deutschland. Mit der einsetzenden Wirtschaftsflaute Anfang der 70er Jahre werden die Anwerbeabkommen schließlich gestoppt. |